AfD als Verdachtsfall – „Ein Verbot ist weder rechtlich noch politisch angezeigt“

AfD als Verdachtsfall – „Ein Verbot ist weder rechtlich noch politisch angezeigt“
Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) erklärt, wie es jetzt rechtlich weitergehen könnte.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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Die idealistischen Grundwerte unserer Kultur

Seit den Tagen des Sokrates, der nach einem aristotelischen Wort “die Philosophie vom Himmel auf die Erde” holte, zieht sich bis in die Gegenwart eine Kette von Persönlichkeiten, die es als den höchsten Sinn ihres Lebens verstanden, am Bau des Tempels reiner Menschlichkeit mitzuschaffen. Alle diese Humanisten (in des Wortes weitester Bedeutung) hatten gegen zwei Fronten zu kämpfen: gegen die Entartung (Dekadenz) des Menschentums, wie gegen das Übernatürliche, welches sich mit dem “Nur”-Menschlichen nicht begnügte.
Der mit der Kulturgeschichte Vertraute weiß, welcher Anstrengung es zu allen Zeiten bedurfte, um das Allgemein-Menschliche, die “wahre” Menschlichkeit vor dieser doppelten Gefahr zu retten und aus dem Schutt von Vorurteilen, Unwissenheit und Bosheit ans Licht zu fördern.
Einer der sich für dieses Bauwerk der Menschlichkeit auf vorbildliche Weise eingesetzt hat, ist der Autor Johannes M. Verweyen, dessen Schriften in den unseligen Zeiten vor 1945 verboten wurden. Hier liegt nun eine neue und aktualisierte Ausgabe eines seiner bedeutendsten Werke vor.

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