Bundestag kann Gesundheitsreform wie geplant verabschieden

Bundestag kann Gesundheitsreform wie geplant verabschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform zurückgewiesen. Grüne und Linke hatten einen Stopp der Reform erreichen wollen. Beschlossen werden darf auch das Gebäudemodernisierungsgesetz.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13