Verwaltungsgericht München: Menschenfeindliche Ausgrenzung – Richter bestätigen Beobachtung der AfD

Verwaltungsgericht München: Menschenfeindliche Ausgrenzung – Richter bestätigen Beobachtung der AfD

Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD auch weiterhin unter die Lupe nehmen. Das Verwaltungsgericht München sieht „sowohl in der Breite als auch in der Tiefe“ extremistische Bestrebungen.

Zitat-Quelle: SZ.de