Urteil in Karlsruhe – Ärzte haften nicht für etwaige Corona-Impfschäden

Einem Mann wird 2021 nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert. Er verklagt seine Ärztin, der Fall geht bis nach Karlsruhe. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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