„Offenkundig willkürlich“ – AfD-Richterkandidaten dürfen nicht pauschal abgelehnt werden

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die pauschale Ablehnung von AfD-Kandidaten als ehrenamtliche Richter durch den Heilbronner Kreistag für rechtswidrig erklärt. Entscheidend sei die persönliche Eignung, nicht die Parteizugehörigkeit.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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