Gerichtsbeschluss im Visa-Streit – Aussetzung von Aufnahmeverfahren war rechtmäßig

Erfolg für das Auswärtige Amt: Nach einer Beschwerde hat ein Gericht entschieden, dass sich aus einer Aufnahmebereitschaft noch kein Anspruch auf ein Visum ergibt. Damit bleibt die Zukunft für viele gefährdete Afghanen ungewiss, die in Pakistan warten.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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