AfD reicht Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall ein

Im Streit um ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die AfD Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachten darf.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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