Ehemaliger Chef des IS in Deutschland ausreisepflichtig – Abschiebung fraglich

Abu Walaa hat nach seiner Niederlage vor Gericht keinen Antrag auf Berufung gestellt, daher ist das Urteil um seine Ausweisung rechtskräftig. Ob er wirklich abgeschoben wird, muss allerdings noch entschieden werden.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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