„Tat-tuende Person“ statt Täter – wenn Richter „gendern“

Erstmals hat sich ein Obergericht in einem Beschluss, der WELT vorliegt, mit der Frage des „Genderns“ in Urteilen befasst – und rechtliche Bedenken geäußert. Juristische Fachverbände plädieren hingegen dafür, den Richtern mehr Freiraum zu lassen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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