AfD scheitert mit Klage gegen verweigerten Hammelsprung

Die AfD-Bundestagsfraktion ist mit einer Organklage vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Es ging um zwei Sitzungen im Bundestag. Doch die Verfassungsrichter verwarfen die Klage als unzulässig.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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