Afghanische Ortskraft hat keinen Anspruch auf Visum

Ein früherer afghanischer Mitarbeiter der GIZ erhob Klage auf Erteilung eines humanitären Visums. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied nun, dass kein Anspruch besteht – und ändert damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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