Schlappe vor Berliner Verfassungsgericht – AfD-Antrag zu Unrecht abgelehnt

Der Berliner Senat hätte eine AfD-Anfrage zu Vornamen mutmaßlicher Messer-Täter nicht einfach ablehnen dürfen – das hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden. Mit fünf gegen vier fiel die Entscheidung der Richter knapp aus.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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