Keine Interviews und „interviewähnliche Gespräche“ – Gericht erlässt ungewöhnliches Verbot

Der Fall „Schwachkopf“ machte Rentner Stefan Niehoff bekannt: Die Polizei kam wegen eines Twitter-Beitrags über Robert Habeck zur Hausdurchsuchung. Bald startet der Prozess wegen des Teilens von Beiträgen anderer Nutzer. Vorwurf: Volksverhetzung. Das Gericht verhängt ungewöhnliche Verbote.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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