Maltas „goldene Pässe“ verstoßen gegen EU-Recht

Unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen können ausländische Investoren die maltesische Staatsbürgerschaft und damit die sogenannten „goldenen Pässe“ für die EU erhalten. Gegen diese Praxis klagte die EU-Kommission – und bekam nun vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Recht.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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