Sozialgericht erklärt Ausschluss von Leistungen für Asylbewerber für rechtswidrig

Das Hamburger Sozialgericht hat Leistungsausschlüsse für Flüchtlinge vorläufig aufgehoben. Die Antragsteller haben damit bis auf Weiteres wieder Anspruch auf die normalen Leistungen für Asylbewerber.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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