Wenn die Stadtbücherei Leser vor „umstrittenen Inhalten“ warnt

Die Stadtbücherei Münster markiert zwei Bücher für Leser mit Warnhinweisen – der Inhalt wird als „umstritten“ eingeordnet. Jetzt tobt ein Rechtsstreit darüber, ob das zulässig ist: Ein Autor fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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