Was man zur Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. Juli wissen sollte

Was man zur Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. Juli wissen sollte
Kauft man gemeinsam eine Immobilie, gilt die Befreiung bis 500.000 Euro pro Person. Ein Erlass des Justizministeriums schärft gesetzliche Vorgaben nach

Zitat-Quelle: derStandard

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