Strafgerichtshof: Abstimmung über Ex-Chefankläger Khan

Nach Missbrauchsvorwürfen werden die 125 Staaten des Weltstrafgerichts über das weitere Schicksal ihres suspendierten Chefanklägers entscheiden. Es ist eine Abstimmung von politischer Brisanz.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13