Gericht darf non-binäre Person mit „Sehr geehrter Herr“ ansprechen

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar: Es ist einem Gericht gestatte, eine nicht binäre Person mit „sehr geehrter Herr“ anschreiben. Zuvor war ein Antrag von jemandem mit einem gestrichenen Geschlechtseintrag eingegangen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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