Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsidenten zu AfD

Vor zwei Jahren hatte der Oldenburger Polizeipräsident gewarnt, dass die AfD „zur Gefahr für die innere Sicherheit“ werde. Ein Gericht entschied nun, dass er damit gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen habe. Ein AfD-Politiker erhofft sich von dem Urteil eine „Signalwirkung“.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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