Ärzte kippen Triage-Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz aufgehoben. Ärzte hatten erfolgreich geklagt: Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz und die Regeln verletzten die Berufsfreiheit der Mediziner.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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