Bundesweit ändern mehrere Tausend Menschen ihren Geschlechtseintrag

Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Statt psychiatrische Gutachten vorzulegen, reicht es seitdem aus, den Geschlechtseintrag im Pass beim Standesamt ändern zu lassen. Zuletzt ging die Nachfrage nach einer Änderung zurück.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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