„Alle Bürgergeld-Leistungen zu streichen, ist mit Grundgesetz vereinbar“, sagt der Ex-Sozialrichter

Ein neues Gutachten sorgt in der Debatte um das Bürgergeld für Zündstoff: Ex-Sozialgerichtspräsident Rainer Schlegel hält auch vollständige Leistungskürzungen für verfassungsgemäß. Damit stärkt er die Linie der Bundesregierung – und widerspricht Verfassungsrichtern von 2019.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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