Nicht jeder Syrer hat Anspruch auf Asyl

Laut einem Gerichtsurteil haben Syrer in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf asylrechtlichen Schutz. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in einem nun veröffentlichten Urteil die Klage eines Syrers gegen seinen abgelehnten Asylantrag zurückgewiesen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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