Urteile rechtskräftig – Björn Höcke gilt jetzt als vorbestraft

Der Bundesgerichtshof verwirft die Revisionen des AfD-Landeschefs Höcke gegen Urteile des Landgerichts Halle. Es geht um seine Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. Für ihn kann die Entscheidung bei der Strafzumessung in künftigen Verfahren erhebliche Auswirkungen haben.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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