„Wer die Freiheit gibt, darf sich später nicht beklagen, dass sie genutzt wird“

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe nicht angetreten. Wenn man sich einer Strafe entzieht, sei das allein noch nicht strafbar, sagt Strafverteidiger Udo Vetter. Vetter analysiert auch das Selbstbestimmungsgesetz aus juristischer Sicht.

Zitat-Quelle: DIE WELT

Frage oder Kommentar zum Thema Politik:

[mwai_chat]