Corona-Maßnahmen waren verfassungskonform – mit zwei Ausnahmen

Anfang 2021 war Sachsen ein Corona-Hotspot mit der bundesweit höchsten Infektionsquote. Über die Maßnahmen der Staatsregierung hat nun das Verfassungsgericht entschieden. Das Urteil: Zwei Beschränkungen hätte es so nicht geben dürfen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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