Gericht kippt Ausschluss – Flüchtlinge haben Anspruch auf normale Leistungen

Mit Leistungsausschlüssen sollen Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist, zur Ausreise bewegt werden. In gleich drei Fällen hat das Hamburger Sozialgericht dieses Vorgehen nun für rechtswidrig erklärt.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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