Familie muss zu viel gezahltes Geld nicht an Jobcenter zurückzahlen

Ein Rechenfehler des Jobcenters darf in bestimmten Fällen nicht zu Rückforderungen führen – das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Fall einer Familie. Sie durfte auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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