„Verfolgung von strafbarem Hass dient gerade Schutz der Meinungsfreiheit“, heißt es aus Bayern

Bei Verfolgung von „Hass und Hetze“ im Netz fällt immer wieder Bayerns Justiz mit ihrem harten Vorgehen auf, zuletzt etwa das Bamberger Urteil wegen eines Faeser-Memes. Alle Staatsanwaltschaften haben Sonderdezernate gegen „Hatespeech“. Das Justizministerium sieht den Kurs als Dienst für die Meinungsfreiheit.

Zitat-Quelle: DIE WELT

Frage oder Kommentar zum Thema Politik:

[mwai_chat]