Soli bleibt – „Es besteht keine Notwendigkeit mehr, ihn zu erheben“

Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hätte sich ein anderes Urteil gewünscht.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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