Innenministerium hält Drittstaatenlösung für möglich – „Kann eine starke Wirkung haben“

Ein Bericht des Bundesinnenministeriums kommt zu dem Schluss, dass die Drittstaatenlösung, bei der Asylbewerber zur Antragsprüfung in ein Land außerhalb der EU gebracht werden, rechtlich möglich sei. Migrationsexperte Gerald Knaus mit einer Einschätzung

Zitat-Quelle: DIE WELT

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