Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig

Die Wahlrechtsreform der Ampel verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Wesentliche Teile der Reform haben jedoch Bestand, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündete.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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