Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der bayerische Landesverband der AfD ist mit seiner Klage gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht München hat sie zurückgewiesen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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