Oberverwaltungsgericht Münster billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Oberverwaltungsgericht Münster billigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Das entschied am Montagmorgen das Oberverwaltungsgericht in Münster. Entscheidend war unter anderem die Frage, ob die Partei ein grundgesetzwidriges, ethnisch-homogenes Volksverständnis vertrete.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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