Bundessozialgericht: Schulbesuch gehbehinderter Kinder notfalls auch per Taxi

Bundessozialgericht: Schulbesuch gehbehinderter Kinder notfalls auch per Taxi

Der Schulbesuch ist für gehbehinderte Kinder in Zukunft notfalls auch per Taxi zu erreichen. Das Bundessozialgericht entschied dies nach einer Klage einer Schülerin, deren Eltern in einem Schuljahr mehr als 2000 Euro für Taxifahrten selbst bezahlen mussten.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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