Keine Entschädigung für Dorint in Corona-Lockdowns

Keine Entschädigung für Dorint in Corona-Lockdowns

Bremen muss nicht für die Kosten und ausbleibenden Gewinne der Hotelkette in der Frühphase der Pandemie aufkommen. Das hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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