Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Geklagt hatte der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohns.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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