Uganda: Verfassungsgericht bestätigt Anti-LGBTQ-Gesetz

Das Verfassungsgericht hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Für homosexuelle Handlungen können weiterhin die Todesstrafe und lange Haftstrafen verhängt werden.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13