Trotz Rat des Gutachters keine Sicherungsverwahrung für Pädokriminellen

Trotz Rat des Gutachters keine Sicherungsverwahrung für Pädokriminellen

Ein vorbestrafter Pädokrimineller wurde zum dritten Mal verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung ordneten die Richter trotzdem nicht an, der psychiatrische Sachverständige hatte eine solche hingegen empfohlen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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