Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen bei Abschiebungen

Deutschlands höchste Richter haben der Beschwerde eines Mannes aus Guinea in Westafrika stattgegeben. Es ging um die gewaltsame Öffnung seiner Zimmertür in einem Übergangswohnheim in Berlin.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13