Meinungsfreiheit: Wann kommt wegen eines Tweets die Polizei?

Nazi-Vergleiche waren immer geschmacklos, aber lange straffrei. Eine neue juristische Interpretation urteilt nun schärfer. Die jüngsten Fälle: der Publizist Norbert Bolz und der Politik- und Medienveteran Jürgen Todenhöfer.

Zitat-Quelle: SZ.de