„Amtspflichtverletzung“ – Schöffin darf Kopftuch nicht im Gerichtssaal tragen

Das Oberlandesgericht Braunschweig entzieht einer Schöffin das Amt. Sie wollte auch im Gerichtssaal ihr Kopftuch tragen. Dies verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot und stelle eine gröbliche Amtspflichtverletzung dar, so das Gericht.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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