UN-Gericht: Staaten haften für Klimaschäden

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat den Schutz vor Klimawandel zur völkerrechtlichen Pflicht erklärt. Staaten müssen handeln – für heutige und zukünftige Generationen.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13