Nachfolgeregelung: Wie es mit der Verfassungsrichterwahl weitergeht

Nachfolgeregelung: Wie es mit der Verfassungsrichterwahl weitergeht

Frauke Brosius-Gersdorf wird wohl erst einmal nicht zur Verfassungsrichterin gewählt. Dabei hat der Bundestag starre Fristen. Nur Karlsruhe selbst verfügt über zeitlichen Spielraum. So geht es weiter.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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