Verfassungsschutz: Das Gutachten zur AfD darf keine Geheimsache bleiben

Warum soll die Öffentlichkeit nicht wissen, was der Geheimdienst dieser Partei vorwirft? Vor Gericht muss er ohnehin seine Kenntnisse offenlegen. Und die Entfernung von deren Mitgliedern aus dem Staatsdienst ist komplizierter, als manch einer denkt.

Zitat-Quelle: SZ.de