Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht verboten

Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters wird nicht verboten

Das hanseatische Oberlandesgericht bleibt seiner Linie treu: Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte eines Berliner Galeristenpaars und bleibt deshalb weiter im Handel.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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