EuGH-Urteil: Drohende Blutrache ist kein Asylgrund

Ein Mann aus Afghanistan will in Österreich als Flüchtling anerkannt werden. Seine Familie ist in seiner Heimat in eine Blutfehde verwickelt. Doch dieser Grund reicht nicht aus.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13