Karlsruhe: Auslieferung von Maja T. an Ungarn unzulässig

Es geht um eine linksextreme nicht-binäre Person aus Deutschland, die wegen Straftaten in Budapest ausgeliefert wurde. Doch laut Bundesverfassungsgericht war die Prüfung der Haftbedingungen in Ungarn unzureichend.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13