Entscheidung in Karlsruhe: Wenn die Fahrt ins Krankenhaus eine Qual ist

Ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen psychisch kranker Patienten waren bisher nur in Kliniken erlaubt. Weil der Transport dorthin eine Tortur sein kann, lockert das Bundesverfassungsgericht die Regel nun.

Zitat-Quelle: SZ.de